Am 17.6.2024 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster
Finanzgericht Münster 17. Juni 2024
Folgende Entscheidungen wurden am 17.06.2024 veröffentlicht:
- 1 K 2995/22 Kg, AO
Kindergeld/Verfahrensrecht – Darf die Familienkasse die Begründung für die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung durch einen Umstand austauschen, der bei der ursprünglichen Festsetzung bereits bekannt war? - 8 K 2918/22 Kg
Zur taggenauen Betrachtung des § 62 Abs. 1a Satz 1 und 3 EStG für Monate, die in den dreimonatigen Zeitraum des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 (Freizügigkeitsrichtlinie) fallen - 12 V 660/24 E
Verfahrensrecht – Ist ein Antrag auf Aufhebung der Vollziehung nach § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 FGO zulässig, wenn die rückständigen Beträge vor Stellung des Antrags bei Gericht durch Drittschuldnerzahlung vollständig entrichtet wurden und die Vollstreckung damit beendet war? - 15 K 3670/19 U
Umsatzsteuer – Unter welchen Voraussetzungen kann aus Vertrauensschutzgründen fingiert werden, dass für Vorlieferungen an den Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung zu Recht vorgenommen wurde?
Quelle: www.fg-muenster.nrw.de