Am 2.12.2024 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Düsseldorf
FG Düsseldorf, Aktuelle Entscheidungen vom 2.12.2024
- 15 K 1490/24 E
Einkommensteuer - Zur Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte als Reisekosten gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage des § 1 Abs. 1b AÜG - 14 K 2292/22 G
Gewerbesteuer-Messbetrag - Zur Frage, wann eine Betriebsprüfung für die Frage einer Ablaufhemmung als unterbrochen gilt und ob eine unterbrochene Prüfung vor Ablauf der Festsetzungsfrist wirksam wieder aufgenommen wurde - 14 K 1907/23 E
Einkommensteuer - Zur Anwendung der Aufteilungsmethode nach der Verständigungsvereinbarung zum deutsch-niederländischen DBA für Einkünfte aus Ackerflächen, die sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden belegen sind - 10 K 1055/20 F
Gesonderte und einheitliche Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15b EStG - Zu den Anforderungen nicht ausgleichsfähiger Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG und zur Zulässigkeit einer Klage gegen entsprechende Feststellungsbescheide bei Vollbeendigung der Fondsgesellschaft - 9 V 1409/24 A(AO)
Aussetzung der Vollziehung (Zinsen zur Einkommensteuer) - Keine Einwendung gegen Zinsfestsetzung im Aussetzungsverfahren nach Beendigung von Einspruchsverfahren durch Allgemeinverfügung und keine ernstlichen Zweifel an einer Zinsfestsetzung i. H. v. 0,5%/Monat für Verzinsungszeiträume bis zum 31. Dezember 2018 aufgrund der seitens des BVerfG ausgesprochenen Weitergeltungsanordnung - 4 K 167/24 VTa
Tabaksteuer - Zur Steuerentstehung beim Inbesitzhalten von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs, wenn die Steuer im Steuergebiet noch nicht erhoben wurde (§ 23f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 TabStG)
Quelle: www.fg-duesseldorf.nrw.de