Am 30.5.2024 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Düsseldorf
FG Düsseldorf, Aktuelle Entscheidungen vom 30.05.2024
- 11 V 533/24 A (BG)
Aussetzung der Vollziehung (Feststellung des Grundsteuerwertes) - Ernstliche Zweifel an der Bewertung eines Grundstücks als bebautes Grundstück wegen anzunehmender Unzumutbarkeit der Weiternutzung eines Gebäudes und zum Erfordernis eines besonderen berechtigten Aussetzungsinteresses, wenn die Vollziehung eines Bescheides unter Hinweis auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit betreffend die Neuregelungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts ausgesetzt werden soll - 5 K 2912/20 U
Umsatzsteuer - Für die Umsätze aus der Verwaltung von AIF besteht keine Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG, wenn die AIF aufgrund ihres Anlegerkreises nicht mit Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) vergleichbar sind, weil sich nicht auch Klein- bzw. Privatanleger an dem betreffenden AIF beteiligen können - 4 V 2/24 A (VBr)
Aussetzung der Vollziehung (Alkoholsteuer) - Es ist ernstlich zweifelhaft, ob für eine wirksame Beförderung von Ethanol unter Steueraussetzung der Beförderung Handelspapiere beizufügen sind, die die in § 35 Abs. 8 Satz 1 und 2 AlkStV aufgeführten Hinweise enthalten - 4 K 2661/21 VTa
Tabaksteuer - Die Erhebung der Zusatzsteuer auf zu erhitzenden Tabak verstößt nicht gegen Unionsrecht - 4 K 2242/21 Z
Bewilligung des Zolllagerverfahrens - Bei der Zusammenlagerung von Unionswaren mit Nicht-Unionswaren im Zolllager kann ein Anspruch auf Erlaubnis der buchmäßigen Verwaltung der Lagerbestände nach Warenart, zollrechtlichem Status und gegebenenfalls Warenursprung bestehen, wenn die Sicherstellung der Nämlichkeit jeder Warenart zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde
Newsletter Mai 2024 des FG Düsseldorf (pdf, 204,1 kB)
Quelle: www.fg-duesseldorf.nrw.de