Am 2.9.2024 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster
Finanzgericht Münster 2. September 2024
Folgende Entscheidungen wurden am 2.9.2024 veröffentlicht:
- 6 K 564/19 G,F
Einkommensteuer / Umwandlung – Ist im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft das von dieser übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen? - 13 K 1857/22 F
Einkommensteuer – Führt die Einbringung eines Teils eines Mitunternehmeranteils zum Übergang des nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a Abs. 7 Satz 2 EStG in der bis zum Veranlagungszeitraum 2023 anzuwendenden Fassung? - 4 K 342/21 E
Einkommensteuer – Sind erhaltene Versicherungsleistungen um die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsberatungskosten zu kürzen, sodass die Rechtsberatungskosten trotz des Abzugsverbots des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG im Ergebnis als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind?
Quelle: www.fg-muenster.nrw.de