Am 30.9.2024 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Düsseldorf
FG Düsseldorf, Aktuelle Entscheidungen vom 30.09.2024
- 14 K 1313/22 KV
Eintragung ins Schuldnerverzeichnis - Erst im Klageverfahren ergänzte Ermessenserwägungen haben keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gem. § 284 Abs. 9 AO, führen aber ggf. zur Kostentragungspflicht des Finanzamtes im Rahmen der gerichtlichen Kostenentscheidung - 11 V 1325/24 A(GE)
Aussetzung der Vollziehung (Grunderwerbsteuer) - Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheides, soweit darin die in § 6 Abs. 3 Satz 2 GewStG von fünf auf zehn Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist auf einen vor dem 01.07.2021 liegenden Erwerbsvorgang angewandt wird - 7 K 2517/21 G
Gewerbesteuer-Messbetrag - Für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG ist es unschädlich, dass die Vergütungen für die erbrachten Leistungen nicht unmittelbar von den Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe gezahlt werden, sondern von einer zur Abrechnung zwischengeschalteten Genossenschaft - 3 K 645/21 KV
Ablehnung der Einrede der beschränkten Erbenhaftung nach § 45 Abs. 2 Abgabenordnung betreffend Einkommensteuerschuld - Die auf einen Aufgabegewinn entfallenden Steuern unterfallen als Nachlassverwaltungsschulden und damit als Erbfallschulden dann der Beschränkung der Erbenhaftung, wenn der Lebenssachverhalt, der zum Entstehen des Aufgabegewinns führt (hier: Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens), bereits von dem Erblasser ohne ein Zutun des Erben angelegt wird und von dem Erben nicht verhindert werden kann
Quelle: www.fg-duesseldorf.nrw.de