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Am 17.2.2025 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster

Finanzgericht Münster 17. Februar 2025

Folgende Entscheidungen wurden am 17.02.2025 veröffentlicht:

  • 2 K 2092/21 E
    Einkommensteuer – Zur Feststellung der Zugehörigkeit eines übertragenen Grundstücks zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb
  • 8 K 2744/21 GrE
    Grunderwerbsteuer – Für Zwecke eines vor dem 06.12.2024 verwirklichten Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 3 GrEStG kann ein Grundstück nicht gleichzeitig der grundbesitzenden Gesellschaft (Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 GrEStG) als auch einer anderen Gesellschaft (die zuvor einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht hat) zugerechnet werden (entgegen dem gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.10.2023)
  • 8 K 2751/21 GrE
    Grunderwerbsteuer – Ist bei einer unmittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft für den „Anteil der Gesellschaft“ i. S. d. § 1 Abs. 3 GrEStG auf die vermögensmäßige Beteiligung am Gesellschaftskapital oder auf die sachenrechtliche Mitberichtung am Gesamthandsvermögen (sog. Pro-Kopf-Betrachtung) abzustellen?
  • 13 K 26/23 AO
    Kindergeld – Zur Freizügigkeitsberechtigung bei Bezug von Sozialleistungen

Quelle: www.fg-muenster.nrw.de

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