Am 3.7.2023 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster
Finanzgericht Münster 3. Juli 2023
Folgende Entscheidungen wurden am 03.07.2023 veröffentlicht:
- 8 K 259/21 G, F
Einkommensteuer – Zur Abgrenzung zwischen einem Hilfsgeschäft der Land- und Forstwirtschaft zum gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Kommune das Er-schließungsunternehmen beauftragt und der Landwirt die Erschließung aufgrund privatrechtlicher Vereinbarung finanziert - 8 K 280/21 E, G
Einkommensteuer – Zur Abgrenzung zwischen einem Hilfsgeschäft der Land- und Forstwirtschaft zum gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Kommune das Er-schließungsunternehmen beauftragt und der Landwirt die Erschließung aufgrund privatrechtlicher Vereinbarung finanziert - 8 K 328/21 E
Einkommensteuer – Zur Abgrenzung zwischen einem Hilfsgeschäft der Land- und Forstwirtschaft zum gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Kommune das Er-schließungsunternehmen beauftragt und der Landwirt die Erschließung aufgrund privatrechtlicher Vereinbarung finanziert - 8 K 666/21 E, G
Einkommensteuer – Zur Abgrenzung zwischen einem Hilfsgeschäft der Land- und Forstwirtschaft zum gewerblichen Grundstückshandel, wenn die Kommune das Erschließungsunternehmen beauftragt und der Landwirt die Erschließung aufgrund privatrechtlicher Vereinbarung finanziert - 14 K 3421/20 E
Einkommensteuer – Ist die Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der NATO an einen ehemaligen Angestellten steuerpflichtig? - 15 K 1953/20 U
Umsatzsteuer – Zur Frage, ob die vertretungsweise Übernahme eines ambulanten ärztlichen Notdienstes und die Entnahme von Blutproben für die Polizeibehörden steuerfreie Heilbehandlungsleistungen sind. - 5 K 3592/19
Verfahrensrecht – Zur Ermessensausübung bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach § 152 Abs. 1 AO a.F., wenn sich die zugrunde liegende Steuerfestsetzung gemindert hat - 8 V 806/23 E
Verfahrensrecht – Zur Änderungsbefugnis bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO, wenn der Fehler wahrscheinlich ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre