Am 17.3.2025 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster
Finanzgericht Münster 17. März 2025
Folgende Entscheidungen wurden am 17.03.2025 veröffentlicht:
- 2 K 3123/21 F
Einkommensteuer – Ist die für die Anwendung des Teilabzugsverbots bei Abschreibungen von Darlehen an Tochter-Kapitalgesellschaften maßgebliche Beteiligungsquote (§ 3c Abs. 2 Satz 2 EStG) auf die darlehensgewährende Personengesellschaft oder auf die dahinterstehenden natürlichen Personen zu beziehen? - 5 V 1672/24 E
Umsatzsteuer – Zur Steuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb terrestrischer Geldspielautomaten - 7 K 1522/24 Kg, AO
Kindergeld – Sind an die Ernsthaftigkeit eines Studiums an einer privaten Fernuniversität strengere Anforderungen zu stellen als bei einer anderen Hochschule? - 10 K 2123/22 Kg
Kindergeld – Zur Konkurrenzregelung des Art. 68 der VO Nr. 883/2004, wenn die ausländische Verbindungsstelle im Koordinierungsverfahren nicht wie vorgesehen mitteilt, ob ein Anspruch auf ausländische Familienleistungen dem Grunde nach besteht - 13 K 2949/22 Kg
Kindergeld – Zum Ausschluss des Kindergeldanspruchs nach § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG sowie zum Merkmal der „ausreichenden Existenzmittel“ i. S. d. § 4 Satz 1 FreizügG/EU - 15 K 128/21 U
Umsatzsteuer – Stellt die Lieferung von Mieterstrom eine unselbständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung oder eine selbständige Hauptleistung dar, sodass aus der Anschaffung einer Photovoltaikanlage ein Vorsteuerabzug resultiert?
Quelle: www.fg-muenster.nrw.de