Am 1.4.2025 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster
Finanzgericht Münster 1. April 2025
Folgende Entscheidungen wurden am 01.04.2025 veröffentlicht:
- 3 K 99/23 F
Erbschaftsteuer – Ist im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der gemeinen Werte der Finanzmittel (§ 13b Abs. 10 ErbStG) eine Gesellschafter-darlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen der Erblasserin mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft im Gesamthandsvermögen zu saldieren? - 3 K 2046/23 Erb
Erbschaftsteuer – Liegt ein Verstoß gegen die Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG in der Fassung vom 01.07.2011 vor, wenn im Rahmen der Ausgliederung eines geerbten Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft neben Geschäftsanteilen zusätzlich eine Forderung gegen die Kapitalgesellschaft als Gegenleistung eingeräumt wird? - 3 K 2273/22 F
Bewertung / Erbschaftsteuer – Zur Bewertung eines zweigeschossigen Parkhauses - 10 K 764/22 K
Körperschaftsteuer – Zum Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens im Sinne von § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG a.F. - 10 K 1656/21 G
Gewerbesteuer – Unter welchen Voraussetzungen ist die Mitüberlassung von Betriebsvorrichtungen als unentgeltlich oder als für die Gewährung der erweiterten Kürzung unschädliche Nebentätigkeit anzusehen? - 15 K 133/22 U
Umsatzsteuer – Zur Unternehmereigenschaft und zu den sonstigen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs einer Holding-AG
Quelle: www.fg-muenster.nrw.de