VG Saarland: Verwaltungsrechtsweg für Rechtsstreitigkeiten, die sich gegen das Auskunftsverlangen des Finanzausschusses des Landtages im Zusammenhang mit Steuer-CD-Datensätzen richten, nicht eröffnet
Verwaltungsgerichts des Saarlandes 5.4.2016, Pressemitteilung 1271
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes hat in insgesamt sechs anhängigen Klage- und Eilrechtsschutzverfahren mit Beschlüssen vom heutigen Tag (Az. 3 K 106/16 u.a.) entschieden, dass für die jeweils begehrte Untersagung eines Auskunftsverlangens des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen des Landtages des Saarlandes gegenüber dem Ministerium für Finanzen und Europa im Zusammenhang mit sogenannten Steuer-CD-Datensätzen der Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit unzulässig ist, und die betreffenden Rechtsstreite an das Finanzgericht des Saarlandes verwiesen.
Nach Auffassung des Gerichts betreffen die Rechtsstreite Abgabenangelegenheiten, für die gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO der Finanzrechtsweg gegeben ist. Eine Abgabenangelegenheit liegt immer dann vor, wenn der Streitgegenstand des Rechtsstreits die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften durch die Finanzbehörden betrifft. Dem entsprechend handele es sich bei Klagen auf Einsichtnahme in die von Finanzbehörden geführten Akten oder auf Auskunft aus diesen Akten grundsätzlich ebenso um Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten wie bei Klagen, die sich dagegen wehren, dass die Finanzbehörde Einsicht gewährt oder Auskunft gibt.
Gegen die Entscheidungen steht den Beteiligten binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu.