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Neu veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg

Finanzgericht Baden-Württemberg, Newsletter Nr. 1/2023 vom 10.7.2023

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Entscheidungsreporte

Einkommensteuer
  • Monatlicher Zufluss des geldwerten Vorteils aus vom Arbeitgeber jährlich vorausbezahlten Beiträgen für eine Krankenversicherung des Arbeitnehmers
    1. Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der geleisteten Beiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann.
    2. Die Verschaffung von Krankenversicherungsschutz unterliegt als Sachbezug der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz (EStG).
    3. Durch die jährliche Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge entsteht kein von den laufenden (monatlichen) Lohnzahlungszeiträumen abweichender Zufluss des Sachbezugs "Versicherungsschutz" beim Arbeitnehmer, wenn dieser zum Zeitpunkt der Beitragszahlung durch den Arbeitgeber noch keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung für das gesamte Versicherungsjahr hat.
    Gerichtsbescheid des 10. Senats vom 21. Oktober 2022 (Az. 10 K 262/22) = SIS 23 01 46, rechtskräftig
     
  • Bondstripping bei im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen
    Im Falle des Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen sind bei Veräußerung der Zinsscheine die Anschaffungskosten der Anleihe (samt Zinsscheinen) auf die Zinsscheine und den Anleihemantel (Stammrecht) aufzuteilen.
    Urteil des 4. Senats vom 4. Mai 2022 (Az. 4 K 2907/17) = SIS 23 01 47,
    nicht rechtskräftig: Revision (Az: VIII R 17/22)
     
  • Stille Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers
    1. Ob Gewinnanteile aus der Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter einer GmbH als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) oder als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG einzustufen sind, ist im Wege einer Gesamtschau unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden.
    2. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Einräumung der stillen Beteiligung hat, spricht für ein unabhängig vom Arbeitsverhältnis bestehendes Sonderrechtsverhältnis.
    Urteil des 12. Senats vom 6. Oktober 2022 (Az. 12 K 1692/20) = SIS 23 03 83,
    nicht rechtskräftig: Nichtzulassungsbeschwerde (Az. VIII B 134/22)
     
  • Grenzgänger und Nichtrückkehrtage nach Art. 15a DBA Schweiz: Auslegung der seit 2019 geltenden Konsultationsvereinbarung
    1. Ein Nichtrückkehrtag i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz liegt insbesondere dann vor, wenn die Rückkehr nach Deutschland aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dabei kommt es auf die Art der Tätigkeit, den Arbeitsbeginn, das Arbeitsende, die Entfernung und die Zeitdauer für eine Fahrt zwischen inländischer Wohnung und Beschäftigungsort an und nicht ausschließlich auf die Entfernung zwischen Wohn- und Beschäftigungsort.
    2. Die Begriffe "namentlich" und "insbesondere" der neuen Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz sind dahingehend auszulegen, dass die Typisierung im Einzelfall widerlegbar ist, sodass auch bei einer möglichen Route von weniger als 100 km zwischen Wohn- und Tätigkeitsort eine Einzelfallentscheidung erforderlich ist, ob ein Nichtrückkehrtag i.S. des Art. 15 Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz vorliegt.
    Urteil des 12. Senats vom 23. November 2022 (Az. 12 K 623/22) = SIS 23 04 76,
    nicht rechtskräftig: Nichtzulassungsbeschwerde (Az. I B 3/23)
Umsatzsteuer
  • Vorsteueraufteilung bei Anschaffung eines für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze verwendeten Pkw
    1. Die Schätzung der Vorsteueraufteilung auf der Grundlage der Fahrleistung eines Pkw führt in der Regel zu einer präziseren wirtschaftlichen Zurechnung als der Umsatzschlüssel.
    2. Jedenfalls in den Fällen, bei denen ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut durch ein funktionsgleiches ausgetauscht wird, kann es zu einem Nebeneinander der Anwendung von § 15 Abs. 4 UStG und § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG kommen.
    Urteil des 12. Senats vom 15. September 2022 (Az. 12 K 1295/20) = SIS 23 03 84, rechtskräftig
     
  • Vorsteuerabzug eines Organträgers aus Eingangsrechnungen des Kantinenbetreibers für eine Organgesellschaft
    1. Bewirtschaftet ein externer Dienstleister aufgrund eines Dienstleistungsvertrags entgeltlich eine Betriebskantine für eine Organgesellschaft, erbringt er eine Dienstleistung an die Organgesellschaft und damit auch an die Organträgerin.
    2. Eine dem Vorsteuerabzug entgegenstehende unentgeltliche Wertabgabe liegt nicht vor, wenn die Bewirtschaftungsleistungen des Kantinenbetreibers im eigenen unternehmerischen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, durch besondere Umstände der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens bedingt sind und das unternehmerische Interesse an der innerbetrieblichen Verköstigung den Vorteil, der sich für die dort Beschäftigten aus der verbilligten Abgabe der Speisen ergibt, deutlich überwiegt.
    Urteil des 12. Senats vom 6. Oktober 2022 (Az. 12 K 2971/20) = SIS 23 08 74, rechtskräftig

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Auf den Internetseiten des FG Baden-Württemberg:

fg aktuell 1/2023 [pdf]

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