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Am 15.8.2024 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster

Finanzgericht Münster 15. August 2024

Folgende Entscheidungen wurden am 15.08.2024 veröffentlicht:

  • 4 V 408/24
    Verfahrensrecht – Sind vom Gläubiger einer Gegenforderung vorgenommene Verrechnungen von Forderungen des Steuerschuldners als Tilgungsleistung in die Berechnung der Haftungsquote einzubeziehen?
  • 4 Ko 1086/24 KFB
    Kostenrecht – Zu den Anforderungen an eine erhöhte Geschäftsgebühr für das Vorverfahren
  • 4 K 2351/23
    Verfahrensrecht – Zur Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 1 AO n.F., wenn eine ca. sieben Monate verspätet abgegebene Einkommensteuererklärung zu einer Steuererstattung führt
  • 12 K 3133/20 F
    Einkommensteuer – Führt der Ausfall einer kreditierten Kaufpreisforderung über einen Mitunternehmeranteil zu einem rückwirkenden Ereignis in Bezug auf den Veräußerungsgewinn oder liegt ein eigenständiger Darlehensvertrag vor mit der Folge, dass ein Verlust auf der privaten Vermögensebene besteht?
  • 13 K 780/22 F
    Körperschaftsteuer – Gehört die Beschreibung der konkreten Tätigkeit der Organgesellschaft zu den nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert und einheitlich festzustellenden Besteuerungsgrundlagen?

Quelle: www.fg-muenster.nrw.de

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