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FG des Saarlandes: Kein Kostenvorschuss mehr bei Streit ums Kindergeld

Finanzgerichts des Saarlandes 13.9.2013, Medieninformation I/2013

Diejenigen, die vor dem Finanzgericht klagen, müssen normaler Weise hierfür einen Vorschuss zahlen. Dieser beträgt seit 1. August diesen Jahres 284 Euro.

Eine gesetzliche Neuregelung hatte die Frage aufkommen lassen, ob dies künftig auch weiterhin in Kindergeldangelegenheiten gelten sollte. Das Finanzgericht des Saarlandes will aufgrund der unklaren gesetzlichen Ausgangslage für Klagen in Kindergeldangelegenheiten seit dem 1. August 2013 keinen „Gebührenvorschuss“ mehr anfordern. Damit können Kindergeldberechtigte, die gegen eine aus ihrer Sicht unzutreffende Versagung von Kindergeld durch die Familienkasse klagen wollen, im Saarland ohne eine Gebührenvorauszahlung zu ihrem Recht kommen.

In allen anderen Steuerstreitigkeiten verbleibt es jedoch dabei, dass bei Klageeinreichung ein Gebührenvorschuss in der eingangs genannten Höhe angefordert wird.

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