BFH: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Franchiseverträgen
- Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG.
- Der Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG unterliegt aber der Teil eines einheitlichen Franchiseentgelts, der auf die Überlassung gewerblicher Schutzrechte entfällt. Der betreffende Teil ist ggf. durch Schätzung zu bestimmen.
BFH-Urteil vom 12.1.2017, IV R 55/11 (veröffentlicht am 17.5.2017)
GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e und f
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12, 14
FGO § 118 Abs. 2
Vorinstanz: Sächsisches FG vom 28.9.2011 8 K 239/11 = SIS 12 08 16
Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt worden.