Am 1.8.2024 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster
Finanzgericht Münster 1. August 2024
Folgende Entscheidungen wurden am 01.08.2024 veröffentlicht:
- 3 K 2585/21 Erb
Schenkungsteuer – Erfordert der Tatbestand der Werterhöhung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 7 Abs. 8 ErbStG) ein subjektives Merkmal im Sinne eines Bewusstseins der (Teil-)Unentgeltlichkeit? - 6 K 1425/21 F
Einkommensteuer – Wie wirken sich Gewinne von Tochterpersonengesellschaften auf die Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen bei der Mutterpersonengesellschaft aus? - 6 K 514/23 Kg
Kindergeld – Stellt § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG auf den gewöhnlichen Aufenthalt in einem konkreten EU/EWR-Mitgliedsstaat ab, sodass kein Kindergeldanspruch für Kin-der besteht, die sich ständig wechselnd in verschiedenen EU/EWR-Mitgliedsstaaten aufhalten? - 12 K 2791/22 F
Einkommensteuer – Stellen die im Gegenzug für die Freigabeerklärung einer selbständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO (jetzt § 295a InsO) zu leistenden Ausgleichszahlungen des Insolvenzschuldners an die Insolvenzmasse Betriebsausgaben im Betrieb des Insolvenzschuldners dar?
Quelle: www.fg-muenster.nrw.de