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Verwaltungsgericht weist Eilanträge auf Untersagung von Auskünften im Zusammenhang mit sog. Steuer-CD-Datensätzen zurück

Gemeinsame Pressestelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Saarlandes, Pressemitteilung 1271 (PM-05/2016-VG) vom 14.6.2016

Mit Beschlüssen vom heutigen Tag (Az. 3 L 765 und 766/16) hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes zwei Eilanträge zurückgewiesen, mit denen die Antragsteller die Untersagung eines Auskunftsverlangens des Landtagsausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen des Landtages des Saarlandes gegenüber dem Ministerium für Finanzen und Europa im Zusammenhang mit sog. Steuer-CD-Datensätzen begehrt haben.

Die Richter haben entschieden, dass für den begehrten quasi vorbeugenden Rechtsschutz kein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Den Antragstellern ist zuzumuten, die Entscheidung der zur Erteilung von Auskünften aufgeforderten Finanzbehörden abzuwarten und dagegen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, zumal nicht zu befürchten ist, dass ohne Wissen der Antragsteller und ohne dass ihnen die Möglichkeit gegeben wird, Rechtsschutz vor dem Finanzgericht zu erlangen, personenbezogene steuerliche Daten offenbart werden.

Gegen die Entscheidungen steht den Beteiligten binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu.

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