BMF: Übergangsregelung gemäß Artikel 97 § 15 Absatz 16 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesministerium der Finanzen 22. Juli 2022, IV A 3 - S 0338/19/10004 :007 (DOK 2022/0668147)
Aussetzung der Festsetzung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO) für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 nach Artikel 97 § 15 Absatz 16 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) i. V. m. § 165 Absatz 1 Satz 4 und Satz 2 Nummer 2 AO
Die Neuregelung des Zinssatzes der Vollverzinsung kann derzeit technisch noch nicht umgesetzt werden. Bund und Länder haben daher beschlossen, die Festsetzung von Zinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO) für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 für eine Übergangszeit weiterhin auszusetzen. Bislang vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzte Zinsen werden weiterhin unverändert vorläufig festgesetzt.
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Auf den Internetseiten des BMF: Vollständiges BMF-Schreiben [pdf, 61KB]