BMF: Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen
Bundesministerium der Finanzen 24. April 2025, IV D 1 - S 0202/00038/003/042 (DOK: COO.7005.100.4.11871781)
Bezug: BMF-Schreiben vom 27. März 2025 - IV D 1- S 0202/00038/002/001 -
Mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025 - IV D 1- S 0202/00038/002/001 - wurden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für diese Vollmachten mit sofortiger Wirkung neugefasst. Solange die automationstechnische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a Absatz 1 AO noch nicht umgesetzt ist, sind nach dem Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder weiterhin die bis zum 26. März 2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten zu verwenden. Der Zeitpunkt der automationstechnischen Anpassung der Datensätze nach § 80a AO wird zu gegebener Zeit veröffentlicht werden.