OFD Karlsruhe: Merkblatt zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (Verkehrswert) für Grundstücke
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
EINFÜHRUNG
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit der Entscheidung vom 7. November 2006 = SIS 07 06 26 eine verkehrswertnahe Bewertung aller Vermögensarten und damit auch die des Grundvermögens gefordert. Im Rahmen des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009 hat der Gesetzgeber insoweit die Bedarfsbewertung für das Grundvermögen für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke angepasst. Mit der Neukonzeption der steuerlichen Bewertungsvorschriften nach den §§ 176 bis 198ff Bewertungsgesetz (BewG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Grundstücke und Immobilien mit dem gemeinen Wert zu bewerten.
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Auf den Internetseiten der OFD Karlsruhe
Merkblatt für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (Verkehrswerts) nach § 198 BewG [pdf, ca. 247 kB]