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BMF: Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Frankreich); Grenzgebiet nach Artikel 13 Abs. 5 DBA-Frankreich

Bundesministerium der Finanzen 16. November 2021, IV B 3 - S 1301-FRA/19/10019 :005 (DOK 2021/1188594)

3 Anlagen

Anliegend übersende ich die aktualisierten Übersichten der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 DBA-Frankreich zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden:

Anlage 1 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (20 km-Grenze)
Anlage 2 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe b DBA-Frankreich zählenden französischen Städte und Gemeinden (frz. Grenzgebiet)
Anlage 3 Aufstellung der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 Buchstabe c DBA-Frankreich zählenden deutschen Städte und Gemeinden (30 km-Grenze)

Die BMF-Schreiben vom 1. Juli 1985 (BStBl I S. 310) und vom 11. Juni 1996 (BStBl I S. 645) werden aufgehoben. Die Anlagen 1 bis 3 der Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2138) und Anlage 2 des BMF-Schreibens vom 30. März 2017 (BStBl I S. 753) sind insoweit überholt und nicht mehr anzuwenden. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Auf den Internetseiten des BMF:

BMF-Schreiben mit Anlagen [pdf, 2 MB]

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