BMF: Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO bei der Einkommensteuer
Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen
Bundesministerium der Finanzen 14. Januar 2015, IV A 3 - S 0160/11/10001 (DOK 2014/1156789)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder richtet sich die Ermittlung von Einkommensteuer-Erstattungsansprüchen nach § 37 Abs. 2 AO bzw. die Erstattungsberechtigung - einschließlich der Reihenfolge der Anrechnung - nach folgenden Grundsätzen
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines
1.1 Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
1.2 Einkommensteuer-Erstattungsanspruch
1.3 Annexsteuern
1.4 Lebenspartner und Lebenspartnerschaften
1.5 Getrennte Veranlagung nach § 26a EStG a.F. - Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Ehegatten
2.1 Wirkung einer Erstattung nach § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG
2.2 Ausnahmen von § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG
2.3 Ermittlung des Erstattungsberechtigten
2.4 Tilgungsbestimmung
2.5 Zahlungsanweisung
2.6 Bedeutung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen - Aufteilung eines Einkommensteuer-Erstattungsanspruchs bei Ehegatten
3.1 Steuerabzugsbeträge
3.2 Vorauszahlungen mit Tilgungsbestimmung
3.3 Vorauszahlungen ohne Tilgungsbestimmung
3.4 Sonstige Zahlungen
3.5 Reihenfolge der Anrechnung bei Zusammenveranlagung
3.6 Reihenfolge der Anrechnung bei Einzelveranlagung nach § 26a EStG
3.7 Keine Berücksichtigung der Zeitabfolge von Zahlungen - Zuordnung und Aufteilung von Zahlungen in Trennungsfolgejahren
- Vorläufige Zuordnung und Aufteilung von Zahlungen für gemeinsame Rechnung
- Änderung von Anrechnungsverfügungen oder Abrechnungsbescheiden nach § 218 Abs. 3 AO
- Abstimmungsbedarf
1. Allgemeines
1.1 Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
§ 37 Abs. 2 AO enthält eine allgemeine Umschreibung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, der einem Steuerpflichtigen dadurch erwächst, dass eine Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder der Grund hierfür später wegfällt (vgl. dazu AEAO zu § 37, Nr. 2).
1.2 Einkommensteuer-Erstattungsanspruch
Im Bereich der Einkommensteuer können sich Erstattungsansprüche nach § 37 Abs. 2 AO insbesondere ergeben
- infolge der Anrechnung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG),
- infolge der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen (z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, vgl. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG) sowie
- im Falle der Aufhebung der Einkommensteuerfestsetzung oder der Durchführung von Änderungs- bzw. Berichtigungsveranlagungen, wenn die ursprünglich festgesetzte Steuer bereits entrichtet war.
1.3 Annexsteuern
Die Ausführungen dieses Schreibens gelten für Annexsteuern entsprechend.
1.4 Lebenspartner und Lebenspartnerschaften
Die nachfolgenden Ausführungen gelten bei Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften entsprechend (§ 2 Abs. 8 EStG).
1.5 Getrennte Veranlagung nach § 26a EStG a.F.
Soweit im Folgenden Ausführungen zur Einzelveranlagung nach § 26a EStG gemacht werden, gelten sie bis Veranlagungszeitraum 2012 für getrennte Veranlagungen nach § 26a EStG a.F. entsprechend.
(...)
Auf den Internetseiten des BMF: