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BMF: Gewährung von Forschungszulage nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)

Bundesministerium der Finanzen 7. Februar 2023, IV C 3 - S 2020/22/10007 :003 (DOK 2023/0102799)

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz  FZulG) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) wurde eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Form einer Forschungszulage (FZul) eingeführt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Mit Artikel 8 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) wurde der Bemessungsgrundlagenhöchstbetrag in § 3 Absatz 5 FZulG angehoben und die Anwendungsregelung in § 16 FZulG konkretisiert.

Mit Artikel 40 des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) wurden Klarstellungen in Bezug auf den Ausschluss der Förderung von Auftragnehmern in § 3 Absatz 4 FZulG und in Bezug auf die Anrechnung der FZul bei der nächsten erstmaligen Festsetzung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer und die damit ggf. zusammenhängende Steuererstattung in § 10 FZulG getroffen.

Mit Artikel 5 des Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz  GrStRefUG) vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931) wurden insbesondere in § 3 Absatz 6 FZulG erforderliche Anpassungen zur Begrenzung der Bemessungsgrundlage bei verbundenen Unternehmen umgesetzt sowie in § 5 Absatz 4 FZulG ein Verfahren zur gesonderten Feststellung von förderfähigen Aufwendungen für die Fälle, in denen die Einkünfte des FuE-Unternehmens gesondert festgestellt werden, eingeführt.

Die im FZulG verwendeten Begriffe sind nach den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen auszulegen, soweit sich nicht aus dem FZulG, seinem Zweck und seiner Entstehungsgeschichte etwas Anderes entnehmen lässt (BFH vom 18. Mai 1999 – III R 65/97, BStBl II S. 619 = SIS 99 16 43). Die Gewährung der FZul hängt aber nicht von der konkreten ertragsteuerlichen Behandlung beim Steuerpflichtigen ab.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Anwendung des FZulG die folgenden Grundsätze:

Anwendungsregelung

Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 11. November 2021 (BStBl I S. 2277 = SIS 21 18 24) und ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt (BStBl) in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

Inhaltsübersicht

  Rn.
Erster Teil - Materiell-rechtliche Vorschriften 1 - 198
I. Anspruchsberechtigung 1 - 22
  1. Allgemeines 1 - 4
  2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie steuerbefreite Körperschaften / Personenvereinigungen und Vermögensmassen 5 - 9
    2.1 Betriebe gewerblicher Art 6 - 7
    2.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 8 - 9
  3. Mitunternehmerschaften 10 - 14
  4. Organschaften 15
  5. Kooperationspartner 16 - 17
  5a. Treuhandmodell bei einer Kommanditgesellschaft 17a
  6. Rechtsnachfolge 18 - 22
II. Begünstigte FuE-Vorhaben 23 - 75
  1. Fördergegenstand 24 - 38
    1.1 Definitionen 30 - 32
    1.2 Abgrenzungen 33 - 38
  2. Bescheinigung nach § 6 FZulG 39 - 41
  3. Durchführung 42 - 66
    3.1 Eigenbetriebliche FuE 44 - 46
    3.2 Auftragsforschung 47 - 55
    3.3 Kooperationsvorhaben 56 - 61
    3.4 FuE-Vorhaben innerhalb von verbundenen Unternehmen 62 - 66
  4. Begünstigungszeitraum 67 - 75
    4.1 Beginn des begünstigten FuE-Vorhabens 69 - 73
    4.2 Ende des begünstigten FuE-Vorhabens 74 - 75
III. Förderfähige Aufwendungen 76 - 161
  1. Eigenbetriebliche FuE 76 - 141
    1.1 FuE-Tätigkeiten 78 - 84
    1.2 Förderfähige Lohnaufwendungen 85 - 128
      1.2.1 Förderfähige Lohnaufwendungen nach § 3 Absatz 1 und 2 FZulG 87 - 108
      1.2.1.1 Lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn nach § 38 Absatz 1 Nummer 1 EStG 87 - 93
      1.2.1.2 Keine förderfähigen Lohnaufwendungen nach § 3 Absatz 1 FZulG 94 - 97
      1.2.1.3 Arbeitslohn eines angestellten Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft 98 - 99
      1.2.1.4 Abgrenzungsbeispiele förderfähige / nicht förderfähige Lohnaufwendungen 100 - 102
      1.2.1.5 Ausgaben für Zukunftssicherung 103 - 105
      1.2.1.6 Arbeitslohn, der aufgrund eines DBA nicht der deutschen Besteuerung unterliegt 106 - 108
      1.2.2 Zuordnung der förderfähigen Lohnaufwendungen zu einem begünstigten FuE-Vorhaben 109 - 110
      1.2.3 Ermittlung der Höhe der förderfähigen Lohnaufwendungen 111 - 121
      1.2.4 Erfassung und Nachweis der förderfähigen Lohnaufwendungen 122 - 128
    1.3 Eigenleistungen eines Einzelunternehmers und anteilige Tätigkeitsvergütung eines Mitunternehmers 129 - 141
      1.3.1 Eigenleistungen eines Einzelunternehmers 130 - 135
      1.3.2 Tätigkeitsvergütung eines Mitunternehmers 136 - 141
  2. Auftragsforschung 142 - 154
    2.1 Entgelt 144 - 147
    2.2 Entgeltveränderungen 148 - 149
    2.3 Auftragsforschung unter nahestehenden Personen 150 - 152
    2.4 Nachweis der Aufwendungen 153 - 154
  3. Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen 155 - 161
IV. Bemessungsgrundlage 162 - 187
  1. Grundsatz 162 - 163
  2. Begrenzung der Bemessungsgrundlage 164 - 166
  3. Ermittlung der Bemessungsgrundlage 167 - 173
    3.1 Ermittlung der Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen in den Jahren 2020 und 2026 168 - 173
      3.1.1 Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Wirtschaftsjahre 2020, 2019/2020 und 2020/2021 171 - 172
      3.1.2 Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Wirtschaftsjahre 2026, 2025/2026 und 2026/2027 173
  4. Bemessungsgrundlage bei verbundenen Unternehmen i. S. d. § 3 Absatz 6 FZulG 174 - 185
    4.1 Begrenzung der Bemessungsgrundlage 174 - 178
    4.2 Verbundene Unternehmen i. S. d. FZulG 179 - 185
  5. Bemessungsgrundlage bei Organschaften 186
  6. Bemessungsgrundlage bei Kooperationsvorhaben 187
V. Höhe der FZul 188 - 198
  1. Grundsatz 188 - 190
  2. Begrenzung der FZul nach der AGVO 191 - 193
  3. Begrenzung der FZul nach der De-minimis-Verordnung 194 - 198
Zweiter Teil - Verfahrensrechtliche Vorschriften 199 - 283
I. Antragstellung 199 - 221
  1. Allgemeines 199
  2. Antragsberechtigung 200 - 203
  3. Antrag auf FZul 204 - 219
    3.1 Zuständiges Finanzamt 204
    3.2 Antragsverfahren 205 - 208
    3.3 Inhalt des Antrags 209 - 214
    3.4 Belegnachweis 215 - 219
  4. Antragsfrist 220 - 221
II. Bescheinigungsverfahren 222 - 238
  1. Allgemeines 222
  2. Antrag auf Bescheinigung nach § 6 FZulG 223 - 229
    2.1 Zuständige Stelle 223 - 224
    2.2 Antragsverfahren 225 - 229
  3. Übermittlung der Bescheinigung nach § 6 FZulG 230 - 231
  4. Grundlagenbescheid 232 - 238
III. Festsetzungsverfahren 239 - 245
  1. Allgemeines 239 - 240
  2. Prüfung des Antrags 241 -244
  3. Aufhebung und Änderung des Forschungszulagenbescheids 245
IV. Feststellungsverfahren 246 - 257
  1. Gesonderte Feststellung der förderfähigen Aufwendungen nach § 5 Absatz 4 FZulG 246 - 251
  2. Gesonderte und einheitliche Feststellung der Anteile an der FZul nach § 10 Absatz 2 FZulG 252 - 257
    2.1 Allgemeines 252 - 256
    2.2 Aufhebung und Änderung des Forschungszulagenfeststellungsbescheids 257
V. Anrechnungsverfahren 258 - 269
  1. Allgemeines 258 - 264
  2. Anrechnung bei gesonderter und einheitlicher Feststellung 265
  3. Verfahren bei Aufhebung oder Änderung eines Forschungszulagenbescheids 266 - 267
  4. Anrechnung bei Ehegatten oder Lebenspartnern 268 - 269
VI. Weitere Verfahrensvorschriften 270 - 283
  1. Rechtsbehelfsverfahren 270
  2. Zulässigkeit von Billigkeitsmaßnahmen 271
  3. Stundung fälliger Steuern im Hinblick auf später fällig werdende Steuererstattungsansprüche aufgrund der FZul 272
  4. Abtretung, Pfändung und Verpfändung von Ansprüchen auf FZul 273 - 274
  5. Zinsen und Säumniszuschläge 275 - 281
  6. Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten 282
  7. Haftung 283
Dritter Teil - Ertragsteuerliche Behandlung der FZul 284 - 287
Vierter Teil - Beihilferechtliche Vorgaben im FZulG 288 - 316
I. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) 288 - 304
  1. Allgemeines 288 - 291
  2. Unternehmen in Schwierigkeiten 292 - 296
  3. Unternehmen mit offenen Rückzahlungsverpflichtungen 297
  4. Transparenzpflichten gemäß Artikel 9 AGVO 298 - 303
  5. Prüfungsverfahren 304
II. De-minimis-Verordnung 305 - 316

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