BMF: Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesministerium der Finanzen 29. Dezember 2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10012 :005 (DOK 2023/1203033)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems vorzugeben. Folgende Technische Richtlinien wurden überarbeitet.
- Technische Richtlinie BSI TR-03153-1: Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung Version 1.1.1
- Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A: Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A – Zertifizierungsanforderungen Version 1.1.1
- Technische Richtlinie BSI TR-03153-1-TS: Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung Testspezifikation (TS) Version 1.1.0
- Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A – TS: Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A -TS – Prüfung der Zertifizierungsanforderungen Version 1.1.0
Die überarbeiteten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können dort aufgerufen werden:
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.