BMF: Deutsch-spanisches Doppelbesteuerungsabkommen; Absprache über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
Bundesministerium der Finanzen 9. April 2013, IV B 3 - S 1301-ESP/08/10003 (DOK 2013/0325984; BStBl 2013 I S. 364)
1 Anlage
Am 3. Oktober 2012 haben die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Spanien die als Anlage beigefügte Absprache über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet. Mit der Absprache werden die Bestimmungen der Protokollziffer VIII des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 3. Februar 2011 umgesetzt.
Die Absprache ist am 18. Oktober 2012 in Kraft getreten und ist ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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