Fragen und Antworten zum BMF-Schreiben vom 29.11.2019: Versicherungsteuer; Verkaufsaufschlag als Versicherungsentgelt
Bundeszentralamt für Steuern 9.1.2019
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 7. Dezember 2016 (Az. II R 1/15 = SIS 17 04 27) entschieden, dass sogenannte "Verkaufsaufschläge" als Teil des Versicherungsentgelts qualifiziert werden können und somit der Versicherungsteuerpflicht unterliegen.
Am 29. November 2017 wurde ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) = SIS 17 21 61 veröffentlicht, in dem die BFH-Entscheidung als allgemein und grundsätzlich anwendbar erklärt wird.
Das BMF hat hierzu Anwendungsfragen geklärt und einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) abgestimmt.
Am 29. November 2017 wurde ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) = SIS 17 21 61 veröffentlicht, in dem die BFH-Entscheidung als allgemein und grundsätzlich anwendbar erklärt wird.
Das BMF hat hierzu Anwendungsfragen geklärt und einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) abgestimmt.