BZSt: Vorsteuer-Vergütungsverfahren – Antragsfrist für Unternehmer aus Drittstaaten
Bundeszentralamt für Steuern 14.5.2020
Unternehmer aus Drittstaaten haben die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 bis zum 30. Juni 2020 beim BZSt zu beantragen. Da die COVID-19-Pandemie weltweit zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen des allgemeinen Lebens geführt hat, gelten für diese Antragsfrist besondere Erleichterungen. Nähere Informationen zur Antragsfrist für das Kalenderjahr 2019 erhalten Sie hier.