BMF: DBA-Kanada, Vereinbarung über Amtshilfe bei der Steuererhebung
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern, zur Verhinderung der Steuerverkürzung und zur Amtshilfe in Steuersachen (deutsch-kanadisches Doppelbesteuerungsabkommen);
Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und Kanadas nach Artikel 27 (Amtshilfe bei der Steuererhebung) des deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens
Bundesministerium der Finanzen 19. November 2013, IV B 5 - S 1301-KAN/07/10003 (DOK 2013/1036753)
1 Anlage (Vereinbarung nebst 3 Anlagen)
Auf der Grundlage des Artikels 27 des deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens wurde am 22. Oktober 2013 mit der zuständigen Behörde Kanadas die anliegende Vereinbarung über die für die Amtshilfe bei der Erhebung steuerlicher Ansprüche anzuwendenden Verfahren getroffen. Amtshilfefähig sind nach dieser Vereinbarung steuerliche Ansprüche, die in den Veranlagungszeiträumen ab dem 1. Januar 2001 entstanden sind.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Auf den Internetseiten des BMF: