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Rheinland-Pfalz: Grundsteuerbemessung wird für Flutopfer verringert

Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler und Kommunen erarbeiten gemeinsam Maßnahmen

Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz 11.2.2022

Um Flutopfern unbürokratisch zu helfen, möchte die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz, gemeinsam mit den Gemeinden entlang der Ahr, die finanzielle Belastung durch die Grundsteuer für 2022 reduzieren.
Auf Basis der von den Gemeinden erfassten Daten über nicht mehr oder derzeit nicht bewohnbare oder benutzbare Gebäude, prüft das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler von Amts wegen, ob die betroffenen Grundstücke als unbebaut und damit deutlich niedriger zu bewerten sind.
Ein Antrag an das Finanzamt auf Änderung der Bemessungsgrundlage muss von Betroffenen, die bereits einen Antrag auf Grundsteuererlass an die Kommunen gestellt haben, nicht zusätzlich erfolgen. Betroffene, die bis Ende März keinen Bescheid vom Finanzamt erhalten haben, können sich mit einem entsprechenden Antrag an das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler wenden.
Ansprechpartner für einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer ist die jeweilige Verbandsgemeinde, Gemeinde oder Stadt, in deren Gebiet das Gebäude liegt.

Ziel der Finanzverwaltung ist es, gemeinsam mit den Kommunalverwaltungen für die von der Flut am schwersten Betroffenen eine unbürokratische Lösung zu finden und umzusetzen.
Aktuell werden schon die ersten Listen abgearbeitet und die ersten Einheitswertbescheide bzw. Grundsteuermessbescheide gehen den Eigentümern in Kürze zu.

Quelle: lfst-rlp.de

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