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Bayern, Hessen, NRW und Thüringen: Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Füracker: Finanzämter wahren „Weihnachtsfrieden“
Steuerverwaltung unterlässt Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 386 vom 13.12.2024

„Als Finanzministerium sind wir unter anderem für die bayerischen Finanzämter zuständig, als Heimatministerium für Traditionen und Brauchtum. Beide Themenbereiche lassen sich gut miteinander verbinden: Unsere Finanzämter bewahren auch in diesem Jahr die altbewährte Tradition des ‚Weihnachtsfriedens‘ und belasten unsere Bürgerinnen und Bürger nicht mit Maßnahmen, die in der bevorstehenden besinnlichen und festlichen Zeit als unpassend empfunden werden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine schöne Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Liebsten“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.

Die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung sehen in der Zeit vom 20. Dezember 2024 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Die Finanzämter werden während dieser Zeit beispielweise keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Vereinzelte Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Steuerbescheide werden weiterhin versandt.

Weihnachtsfrieden 2024 der hessischen Finanzämter

Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 13.12.2024

Die 28 hessischen Finanzämter achten auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden: Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass die Steuerverwaltung vom 20. bis 31. Dezember 2024 mit wenigen Ausnahmen von belastenden Maßnahmen absieht, um dem besonderen Charakter der Feiertage Rechnung zu tragen.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Das Jahr 2024 war global und national von zahlreichen Unsicherheiten geprägt. Leider brachte es eine Fortsetzung von weltweiten Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen mit sich und all die damit verbundenen Auswirkungen und Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft, für Europa, Deutschland und nicht zuletzt Hessen. Umso wichtiger ist es für die kommenden Festtage, innehalten zu können und die Hoffnung auf Frieden nicht aufzugeben.“

„Persönlich bin ich sehr dankbar dafür, dass wir in Deutschland und Hessen in Frieden und Freiheit leben können. Der Blick in die Welt zeigt, dass dies keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist. Die nahenden Feiertage möchte ich zudem dafür nutzen, allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern herzlich zu danken: Ihre Beiträge ermöglichen den Erhalt eines stabilen Gemeinwesens sowie zielgerichtete Investitionen in Bildung, Sicherheit und Hessens Wirtschaft. Der Weihnachtsfrieden unserer Finanzämter soll für die Hessinnen und Hessen zu unbeschwerten Festtagen beitragen.“

Fragen und Antworten:

Was beinhaltet der Weihnachtsfrieden der hessischen Finanzämter?

Alle 28 hessischen Finanzämter sehen bis auf Ausnahmefälle für die Zeit vom 20. bis 31. Dezember davon ab, für die Bürgerinnen und Bürger belastende Maßnahmen zu ergreifen. Sie werden:

1. keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen, 
2. Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen, 
3. Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen, 
4. Vollstreckungshandlungen unterlassen, 
5. keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und 
6. in Steuer- und Bußgeldverfahren

  1. die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem oder der Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,
  2. Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen, 
  3. keine Bußgeldbescheide zustellen und 
  4. Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

Besinnliche Feiertage: Weihnachtsfrieden in Nordrhein-Westfalen

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 13.12.2024

Die Finanzämter verzichten rund um die Feiertage auf belastende Maßnahmen. ,,Wir möchten den Menschen in Nordrhein-Westfalen eine ruhige und unbeschwerte Weihnachtszeit ermöglichen", sagt Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen setzt auch in diesem Jahr auf die bewährte Tradition des Weihnachtsfriedens: Vom 17. bis zum 31. Dezember 2024 verzichten die Finanzämter des Landes auf belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder unangekündigte Betriebsprüfungen.

„Die Herausforderungen unserer Zeit, ob wirtschaftlich oder gesellschaftlich, betreffen uns alle und fordern Zusammenhalt. Umso wichtiger ist es, dass wir in diesen Tagen Raum für das Wesentliche schaffen: das Miteinander“, erklärt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. „Die Finanzverwaltung trägt mit dem Weihnachtsfrieden das bei, was sie kann, um den Menschen in unserem Land diesen Raum für Besinnlichkeit und Frieden zu geben."

Der Weihnachtsfrieden bedeutet, dass während dieser Zeit grundsätzlich keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und Prüfberichte nicht versendet werden. Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist – zum Beispiel um wegen drohender Verjährung Steuerausfällen zuvorzukommen.

Steuerbescheide hingegen werden weiterhin verschickt – insbesondere, um Steuererstattungen zügig auszuzahlen und finanzielle Entlastung zu ermöglichen. Auch Mahnungen werden in dieser Zeit nicht zurückgehalten. 

„Unser Weihnachtsfrieden ist mehr als eine Tradition: Er ist ein Ausdruck von Respekt und Mitgefühl“, so Optendrenk. „Ich bin überzeugt, dass beides Kernkompetenzen einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung sind – das ganze Jahr über, aber natürlich ganz besonders jetzt in der Weihnachtszeit.“

Thüringer Finanzämter sehen vom 20. bis 27. Dezember 2024 von belastenden Maßnahmen ab
Steuerbescheide werden aber versandt

Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 13.12.2024

Eingeschränkte Erreichbarkeit der Finanzämter am 23. und 30. Dezember 2024.

Die Thüringer Finanzämter wahren an den Tagen vom 20. Dezember bis zum 27. Dezember 2024 den sogenannten „Weihnachtsfrieden“.

Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht.

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.

Am 23. und 30. Dezember sind die Finanzämter bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (elster.de) jederzeit genutzt werden.

Dem Finanzamt können weitere Informationen und Unterlagen auch elektronisch über das Kontaktformular von MeinELSTER (elster.de/finanzamt) übermittelt werden.

Ab Donnerstag, den 2. Januar 2025 gelten wieder die üblichen Telefonzeiten. Die Telefonzeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können unter finanzamt.thueringen.de/standort (zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubrik „Ansprechpartner und Telefonzeiten“ klicken) nachgelesen werden.

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