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BMF: Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung; Aktualisierung des allgemeinen Informationsschreibens

Bundesministerium der Finanzen 30. Juli 2021, IV A 3 - S 0130/19/10017 :008 (DOK 2021/0730557)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird in Nummer 9 der Anlage zum BMF-Schreiben vom 1. Mai 2018 - IV A 3 - S 0030/16/10004-21 - (BStBl I 2018 S. 607 = SIS 18 06 41), die zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 26. Oktober 2020 - IV A 3 - S 0130/19/10017:008 - (BStBl I 2020, 1048 = SIS 20 15 99) geändert worden ist, der Beitrag zum „BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren“ wie folgt gefasst:

„- BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 13. Januar 2020, das zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 17. Juni 2021 geändert worden ist (siehe BStBl 2020 I S. 143 sowie BStBl 2021 I S. 809 und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen [http://www.bundesfinanzministerium.de] unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie“

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht

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