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BMF: Investmentsteuergesetz; Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)

Änderung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527 = SIS 19 06 64

Bundesministerium der Finanzen 18. November 2024, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031 (DOK 2024/1018412)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527 wie folgt geändert:

Die Textziffer 31 wird wie folgt geändert:

1. In der Randziffer 31.2c wird die Angabe „1.1.2025“ durch die Angabe „1.1.2026“ und die Angabe „31.12.2024“ durch die Angabe „31.12.2025“ ersetzt.

2. In der Randziffer 31.2d wird die Angabe „1.1.2025“ durch die Angabe „1.1.2026“ ersetzt.

3. In der Randziffer 31.2e wird die Angabe „31.12.2024“ durch die Angabe „31.12.2025“ ersetzt.

4. In der Randziffer 31.4 wird die Angabe „1.1.2025“ durch die Angabe „1.1.2026“ und die Angabe „31.12.2024“ durch die Angabe „31.12.2025“ ersetzt.

5. In der Randziffer 31.11 wird die Angabe „31.12.2024“ durch die Angabe „31.12.2025“ ersetzt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Ab sofort steht es für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter Angabe der Rubrik zur Verfügung: „Themen - Steuern - Steuerarten - Investmentsteuer“.

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