FG Düsseldorf: Ferienwohnung, Zurechnung von Vermietungseinkünften
Finanzgericht Düsseldorf 24.10.2014, 1 K 4103/12 E (veröffentlicht am 30.8.2015)
Für die Zurechnung von (auch negativen) Vermietungseinkünften ist regelmäßig auf das Außenverhältnis zum Mieter abzustellen, da für den Mieter grundsätzlich erkennbar sein muss, dass ein in die Vermietung eingeschalteter Vertreter oder Verwalter die Vermietung nicht im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sondern für einen Dritten durchführt, auch wenn dieser namentlich nicht benannt wird
www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2014/1_K_4103_12_E_Urteil_20141024.html