Überführung und Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG
Edmund Wagner, Regierungsdirektor, Hauptsachgebietsleiter Betriebsprüfung am Finanzamt Dresden-Nord
Aktueller Anlass: Die nachträglich (ab 1999) in § 6 EStG eingeführten Vorschriften der Absätze 3 bis 7 regeln Bewertungsfragen und Gewinnrealisierungsfragen. Da sie teilweise mit anderen Normen im Widerspruch stehen sowie auch unbestimmte Rechtsbegriffe beinhalten, erscheint zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung eine Stellungnahme der Finanzverwaltung auch sinnvoll. Mit Schreiben vom 24.5.2011, IV C 6 - S 2241/10/10002 wurde ein entsprechender Entwurf, mit Schreiben vom 8.12.2011 die endgültige Fassung veröffentlicht.
Handlungsbedarf: Die Übertragung von Wirtschaftsgütern als zentraler Inhalt der Vorschrift führt i.d.R. zur Gewinnrealisierung; unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Buchwertübertragung möglich. Damit ergibt sich der Handlungsbedarf nahezu zwangsläufig in Vertragsgestaltungen und Übertragungsstrukturen, um das gewünschte Ziel – entweder Gewinnverwirklichung oder Buchwertfortführung – zu erreichen.
Handlungszeitraum: Die Gesetzesvorschrift gilt für alle Übertragungsvorgänge, die nach dem 31.12.1998 stattfanden. Der veröffentlichte Entwurf fördert die Planungssicherheit bei Umstrukturierungen und Übertragungen. Die Inhalte sollen nach RdNr. 40 für alle noch offenen Fälle gelten; d.h. der Handlungszeitraum ergibt sich für die Vergangenheit als auch unverzüglich für künftige Steuererklärungen.
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