Am 11.3.2024 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Köln
Finanzgericht Köln, Urteile und Beschlüsse vom 11.03.2024
- 3 K 1356/22
Abgabenordnung: Keine Änderung eines Steuerbescheids zum Nachteil des Steuerpflichtigen aufgrund einer nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO angeordneten Vorläufigkeit (hier: betreffend Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein Studium als Werbungskosten) - 7 K 217/21
Schenkungsteuer: Finanzgericht Köln hält höhere Schenkungsteuer für die Errichtung einer ausländischen Familienstiftung für europarechtswidrig - 15 K 1435/20
Einkommensteuer/Grundgesetz: Kein Verstoß des § 15a Abs. 1a EStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG durch die Nichtberücksichtigung von nachträglichen Einlagen eines Kommanditisten bei der Bemessung eines Verlustausgleichsvolumens für den horizontalen Verlustausgleich in zukünftigen Veranlagungszeiträumen
Quelle: www.fg-koeln.nrw.de