FG Düsseldorf: Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG
Finanzgericht Düsseldorf 15. März 2012
Der 8. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 des Einkommensteuergesetzes verfassungsgemäß ist (Urteil vom 6.10.2011, Az.: 8 K 3811/09 E, EFG 2012 S. 516 = SIS 12 17 20). Sowohl die Absenkung der relevanten Beteiligungsquote von 25 % auf 10 % als auch die spätere Absenkung auf 1 % seien nicht zu beanstanden.
Der vollständige Entscheidungstext kann in neutralisierter Form abgerufen werden in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE.
Anm. d. Red.: Der BFH hat die Revison zurückgeisen (Urteil vom 24.10.2012, SIS 13 02 25). Gegen das BFH-Urteil ist beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Az. 2 BvR 364/13).
Der vollständige Entscheidungstext kann in neutralisierter Form abgerufen werden in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE.
Anm. d. Red.: Der BFH hat die Revison zurückgeisen (Urteil vom 24.10.2012, SIS 13 02 25). Gegen das BFH-Urteil ist beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Az. 2 BvR 364/13).