Hessisches FG: Eingliederungshilfe, Kindergeld bei Behinderung
Hessisches Finanzgericht zur kindergeldrechtlichen Berücksichtigung von Eingliederungshilfe bei einem volljährigen, behinderten Kind
Hessisches Finanzgericht, Pressemitteilung vom 4.1.2018
Wenn beim Kindergeld streitig ist, ob ein volljähriges behindertes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist die Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB X bei der Berechnung des sog. behinderungsbedingten Mehrbedarfs in Ansatz zu bringen. Ob das behinderte Kind voll- oder teilstationär untergebracht ist, ist insoweit unerheblich. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 12 K 2289/13). Es wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des Bundesfinanzhofs - BFH -: III B 124/17).