FG Düsseldorf: Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteilen bei Vorliegen einer atypisch stillen Unterbeteiligung
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2019, 8 K 2812/16 E (veröffentlicht am 30.11.2019)
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Kläger im Jahr 2013 als atypisch still Unterbeteiligter oder Treuhänder von Anteilen an der X GmbH nicht steuerbare Einkünfte aus der Veräußerung seiner Anteile erzielt hat oder es sich um steuerbare Einkünfte aus Kapitalüberlassung handelt.
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https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2019/8_K_2812_16_E_Urteil_20191028.html