FG Düsseldorf: Keine Besteuerung laufender Kapitalerträge aus fondsgebundener Lebensversicherung mangels vermögensverwaltenden Versicherungsvertrags
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.5.2019, 9 K 191/18 E (veröffentlicht am 30.6.2019)
Einkommensteuer - Keine Besteuerung laufender Kapitalerträge aus fondsgebundener Lebensversicherung mangels vermögensverwaltenden Versicherungsvertrags
Der Kläger ist der Alleinerbe/ Gesamtrechtsnachfolger seines im September 2013 verstorbenen Bruders (im folgenden: B), eines ledigen Diplomingenieurs. B wurde für die Jahre bis 2012 bei dem Beklagten (im folgenden: Finanzamt) einzeln zur Einkommensteuer veranlagt, regelmäßig erklärungsgemäß entsprechend den selbst erstellten Einkommensteuererklärungen.
Im Juli 2014 teilte der Kläger dem Finanzamt mit, dass er bei der Durchsicht der Unterlagen des B festgestellt habe, dass dieser erzielte Kapitalerträge aus ausländischen Bankverbindungen in erheblicher Höhe bisher steuerlich nicht erklärt habe. Daraufhin führte das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung ein Ermittlungsverfahren zur Feststellung der steuerlichen Verhältnisse des B durch. Aus den nachgereichten Unterlagen ergab sich, dass B bei der Bank A bis April 2011 zwei Depots unterhalten hatte. Die hieraus erzielten Erträge sind unstreitig und inzwischen nachversteuert worden.
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