BMF: Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG); Verschiebung Anwendungszeitpunkt
Bundesministerium der Finanzen 27. August 2024, IV C 1 - S 2410/22/10001 :001 (DOK 2024/0764388)
Zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung ist die Übermittlung der Angaben nach § 45b EStG und § 45c EStG erstmals für Kapitalerträge vorzunehmen, die nach dem 31. Dezember 2025 zufließen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Auf den Internetseiten des BMF: Vollständiges BMF-Schreiben [pdf, 53KB]