BMF: Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013
Änderung des BMF-Schreibens vom 20. Dezember 2012 (BStBl I 2013 Seite 36) und vom 9. Oktober 2012 (BStBl I Seite 953) mit Anpassung Muster "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung"
Bundesministerium der Finanzen 31. Juli 2013, IV C 1 - S 1910/13/10065 :001 (DOK 2013/0717815)
1 Anlage
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die BMF-Schreiben vom 20.12.2012 (BStBl 2013 I S. 36 = SIS 13 01 98) und vom 9.10.2012 (BStBl 2012 I S. 953 = SIS 12 30 48) wie folgt geändert:
1. Änderung des BMF-Schreibens vom 20.12.2012
a. Die Angabe zu Randziffer 23 wird wie folgt gefasst:
"Rz. 23 (weggefallen)".
b. Nach Randziffer 57 wird folgende Randziffer 58 eingefügt:
"Die Bestimmungen der Randziffern dieses Schreibens zu Ehegatten finden ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 auf Lebenspartner Anwendung."
2. Änderung des BMF-Schreibens vom 9.10.2012
Nach Randziffer 325 wird folgende Randziffer 326 eingefügt:
"Die Bestimmungen der Randziffern dieses Schreibens zu Ehegatten finden ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 auf Lebenspartner Anwendung.
Es ist nicht zu beanstanden, wenn ab diesem Zeitpunkt erteilte gemeinsame Freistellungsaufträge aus automationstechnischen Gründen erst mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 berücksichtigt werden."
Das nachfolgend als Anlage beigefügte Muster ersetzt das Muster im BMF-Schreiben vom 9.10.2012. Bereits gedruckte Muster der Freistellungsaufträge können noch bis zum 30. Juni 2014 weiter verwendet werden.
Dieses BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik - Themen - Steuerarten - Steuern - Abgeltungsteuer - (http://www.bundesfinanzministerium.de/Einkommensteuer-.479.htm) zum Download bereit.
Anlage
Muster
- Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung -
(Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
_________________________________________ | _____________________________________________ |
(Name, abweichender Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum des Gläubigers der Kapitalerträge) |
(Straße, Hausnummer) |
_____________________________________ | |
(Identifikationsnummer des Gläubigers) | |
[] Gemeinsamer Freistellungsauftrag *) | |
_____________________________________ | _____________________________________________ |
(ggf. Name, abweichender Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum des Ehegatten/des Lebenspartners) |
(Postleitzahl, Ort) |
______________________________________ | |
(Identifikationsnummer des Ehegatten/des Lebenspartners) bei gemeinsamem Freistellungsauftrag) |
|
An | |
_____________________________________________________________________________________________ | |
(z. B. Kreditinstitut/Bausparkasse/Lebensversicherungsunternehmen/Bundes-/Landesschuldenverwaltung) | |
____________________________________ | ______________________________________________ |
(Straße, Hausnummer) | (Postleitzahl, Ort) |
Hiermit erteile ich/erteilen wir**) Ihnen den Auftrag, meine / unsere**) bei Ihrem Institut anfallenden Kapitalerträge vom Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen Kapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragsteuer zu beantragen, und zwar
bis zu einem Betrag von ....................... € (bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrages auf mehrere Kreditinstitute). | |
bis zur Höhe des für mich / uns**) geltenden Sparer-Pauschbetrages von insgesamt 801 € / 1.602 €**). | |
über 0 €***) (sofern lediglich eine ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung beantragt werden soll). | |
Dieser Auftrag gilt ab dem 01.01.XXXX bzw. ab Beginn der Geschäftsverbindung
so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir / uns**) erhalten. | |
bis zum 31.12.XXXX |
Die in dem Auftrag enthaltenen Daten und freigestellten Beträge werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist (§ 45 d EStG).
Ich versichere / Wir versichern**), dass mein / unser**) Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den für mich / uns**) geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801 €/1.602 €**) nicht übersteigt. Ich versichere / Wir versichern**) außerdem, dass ich / wir**) mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 801 €/1.602 €**) im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n)**).
Die mit dem Freistellungsauftrag angeforderten Daten werden auf Grund von § 44a Absatz 2 und 2a, § 45b Absatz 1 und § 45d Absatz 1 EStG erhoben. Die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer ist für die Übermittlung der Freistellungsdaten an das BZSt erforderlich. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Identifikationsnummer ergeben sich aus § 139a Absatz 1 Satz 1 2. Halbsatz AO, § 139b Absatz 2 AO und § 45d EStG. Die Identifikationsnummer darf nur für Zwecke des Besteuerungsverfahrens verwendet werden.
(Datum) | (Unterschrift) | (ggf. Unterschrift Ehegatte, Lebenspartner, gesetzliche (r) Vertreter) |
Zutreffendes bitte ankreuzen |
*) | Angaben zum Ehegatten/Lebenspartner und dessen Unterschrift sind nur bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag erforderlich |
**) | Nichtzutreffendes bitte streichen |
***) | Möchten Sie mit diesem Antrag lediglich eine ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung beantragen, so kreuzen Sie bitte dieses Feld an |
Der Höchstbetrag von 1.602 € gilt nur bei Ehegatten/Lebenspartnern, die einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen und bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung i. S. des § 26 Absatz 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern. Erteilen Ehegatten/Lebenspartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, führt dies am Jahresende zu einer Verrechnung der Verluste des einen Ehegatten/Lebenspartner mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten/Lebenspartner. Freistellungsaufträge können nur mit Wirkung zum Kalenderjahresende befristet werden. Eine Herabsetzung bis zu dem im Kalenderjahr bereits ausgenutzten Betrag ist jedoch zulässig. Sofern ein Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht genutzt wurde, kann er auch zum 1. Januar des laufenden Jahres widerrufen werden. Der Freistellungsauftrag kann nur für sämtliche Depots oder Konten bei einem Kreditinstitut oder einem anderen Auftragnehmer gestellt werden.