BMF: Steuerabzug vom Arbeitslohn bei unbeschränkt einkommensteuer-(lohnsteuer-) pflichtigen Künstlern und verwandten Berufen
Nachweis der Unternehmereigenschaft
Bundesministerium der Finanzen 9.7.2014, IV C 5 - S 2332/0-07 (DOK 2014/0374626)
1 Anlage
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage zum BMF-Schreiben vom 5. Oktober 1990 (BStBl 1990 I S. 638 = SIS 90 24 27) wie in der Anlage dargestellt neugefasst. Die bisherige Aussage zur Unternehmereigenschaft nach dem Umsatzsteuergesetz wurde gestrichen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Anlage
Finanzamt………………………………………..
Steuernummer…………………………………
Bescheinigung
Herrn/Frau…………………………………………….geb. am ……………
wohnhaft…………………………………………………..…………..
wird bescheinigt, dass er/sie hier unter der Steuernummer……………………zur Einkommensteuer veranlagt wird.
Aufgrund des/der vorgelegten Vertrages/Verträge,
Prod.-Nr. …………………………………….vom ……………………………..
der zwischen ihm/ihr und …………………………………………………..
über die Tätigkeit als ………………………………………………………….
geschlossen wurde, werden die Honorareinnahmen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs als
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. S. des § 18 EStG1)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 EStG2)
behandelt.
Im Auftrag
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1) Nichtzutreffendes bitte streichen
2) Nichtzutreffendes bitte streichen