BMF: Zweifelsfragen zur Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Absatz 5 EStG
Bundesministerium der Finanzen 8. Dezember 2011, IV C 6 - S 2241/10/10002 (DOK 2011/0973858) = SIS 11 39 28
Zur Anwendung des § 6 Absatz 5 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3858, BStBl 2002 I S. 35), zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetz 2010 vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768), nehme ich nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
- Überführung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Absatz 5 Satz 1 und 2 EStG
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 bis 3 EStG
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Unentgeltliche Übertragung oder Übertragung gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten
- Einzelfälle zu Übertragungen nach § 6 Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 bis 3 EStG
- Einzelheiten zu § 6 Absatz 5 Satz 4 bis 6 EStG
- Sperrfrist des § 6 Absatz 5 Satz 4 EStG und rückwirkender Ansatz des Teilwerts
- Begründung oder Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an einem Wirtschaftsgut i.S.d. § 6 Absatz 5 Satz 5 EStG
- Sperrfrist bei Umwandlungsvorgängen (§ 6 Absatz 5 Satz 4 und 6 EStG)
- Verhältnis von § 6 Absatz 5 EStG zu anderen Vorschriften
- Fortführung des Unternehmens (§ 6 Absatz 3 EStG)
- Realteilung
- Veräußerung
- Tausch
- Zeitliche Anwendung
Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie in der SIS-Datenbank Steuerrecht unter der SIS-Nr. SIS 11 39 28.