BMF: Elektronische Datenübermittlung der Basisrenten- und Altersvorsorgebeiträge
Einhaltung der Frist nach §§ 10 Absatz 2a Satz 4 und 10a Absatz 5 Satz 1 EStG
Bundesministerium der Finanzen 18. August 2011, IV C 3 - S 2222/09/10057 :003 (DOK 2011/0662344) = SIS 11 27 21
Kann die Frist der §§ 10a Absatz 2a Satz 4 oder 10a Absatz 5 Satz 1 EStG zur Übermittlung der erforderlichen Daten für den Sonderausgabenabzug der Basisrenten- und Altersvorsorgebeiträge nicht eingehalten werden, sind die Daten nach einem vorgegebenen Vordruckmuster bis zum 31. März des dem Beitragsjahr folgenden Kalenderjahr zu bescheinigen.
Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie in der SIS-Datenbank Steuerrecht unter der SIS-Nr. SIS 11 27 21.