BMF: Steuerliche Gewinnermittlung; Rückstellungen für Verpflichtungen, zu viel vereinnahmte Entgelte mit künftigen Einnahmen zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen)
Bundesministerium der Finanzen 22. November 2013, IV C 6 - S 2137/09/10004 :003 (DOK 2013/1066445)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 6.2.2013 (BStBl II S. ... = SIS 13 14 56) entschieden, dass für Kostenüberdeckungen, die in einer Kalkulationsperiode entstanden sind und die in der folgenden Kalkulationsperiode durch entsprechend geminderte Entgelte auszugleichen sind, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu dem BMF-Schreiben vom 28.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1111 = SIS 11 38 56), wonach Verrechnungsverpflichtungen als Bestandteil bestehender Vertragsverhältnisse mangels Erfüllungsrückstand nicht passiviert werden können.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 28.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1111 = SIS 11 38 56) aufgehoben.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.