Betriebliche Altersversorgung; Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen
Bundesministerium der Finanzen 13. Dezember 2012, IV C 6 - S 2176/07/10007 (DOK 2012/1133464)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.4.2010 (BStBl 2012 II S. ... = SIS 10 21 92) abermals entschieden, dass die Zusage einer sog. Nur-Pension zu einer sog. Überversorgung führt, wenn dieser Verpflichtung keine ernsthaft vereinbarte Entgeltumwandlung zugrunde liegt. In diesen Fällen könne keine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet werden.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist dieser Grundsatz über den entschiedenen Einzelfall hinaus in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Das hiervon abweichende BMF-Schreiben vom 16.6.2008 (BStBl 2008 I S. 681 = SIS 08 25 43) wird aufgehoben.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.