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FinMin Baden-Württemberg: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienst-, Pflege- und Handwerkerleistungen

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Der aktuelle Tipp (Stand: Oktober 2017)

Für Aufwendungen, die für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienst- und Pflegeleistungen sowie für handwerkliche Leistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen entstehen, können Privatpersonen eine Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch nehmen.

Die Steuerermäßigung beträgt:

  • 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 Euro jährlich, bei geringfügigen Beschäftigungen – sogenannte Minijobs – in einem Privathaushalt
  • 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro jährlich, bei anderen Beschäftigungsverhältnissen in einem Privathaushalt, wenn Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gezahlt werden, oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienst-, Pflege- oder Betreuungsleistungen
  • 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro jährlich, für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

[...]

www.ofd-karlsruhe.de/pb/site/pbs-bw-new/get/documents/mfw/OFD/Dokumente/Aktuelle Mitteilungen/171115_FM_A_Tipp_Haushaltsn-Beschaeft_INTERNET.pdf

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