FinMin Baden-Württemberg: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienst-, Pflege- und Handwerkerleistungen
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Der aktuelle Tipp (Stand: Oktober 2017)
Für Aufwendungen, die für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienst- und Pflegeleistungen sowie für handwerkliche Leistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen entstehen, können Privatpersonen eine Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch nehmen.
Die Steuerermäßigung beträgt:
- 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 Euro jährlich, bei geringfügigen Beschäftigungen – sogenannte Minijobs – in einem Privathaushalt
- 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro jährlich, bei anderen Beschäftigungsverhältnissen in einem Privathaushalt, wenn Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gezahlt werden, oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienst-, Pflege- oder Betreuungsleistungen
- 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro jährlich, für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
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