LfSt Niedersachsen: Beurteilung von Geldleistungen für die Kindertagespflege und Hilfe der Erziehung von Kindern und Jugendlichen
Landesamt für Steuern Niedersachsen - Abteilung Steuer - 8.3.2021
Steuerliche Informationen zur Beurteilung von Geldleistungen für die Kindertagespflege sowie von Geldleistungen für die Hilfe der Erziehung von Kindern und Jugendlichen
(Stand: Februar 2021)
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Vorbemerkungen
- Steuerliche Behandlung der Geldleistungen für Kindertagespflege (§§ 22 bis 25 SGB VIII)
- Einkommensteuer
1.1 Betriebseinnahmen
1.2 Betriebsausgaben
1.2.1 Abzug der tatsächlichen Betriebsausgaben
1.2.2 Betriebsausgabenpauschale für betreute Kinder
1.2.3 Betriebsausgabenpauschale zu Zeiten der eingeschränkten Betreuung aufgrund der Corona-Pandemie
1.2.4 Betriebsausgabenpauschale für Freihalteplätze - Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Steuerliche Behandlung der Geldleistungen für Hilfen zur Erziehung (hier §§ 32 bis 35 SGB VIII)
- Einkommensteuer
1.1 Erziehung in einer Tagesgruppe/Familienpflege (§ 32 SGB VIII)
1.2 Kindervollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
1.3 Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform (§ 34 SGB VIII)
1.4 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
1.5 Besonderheiten bei Einschaltung eines zwischengeschalteten Trägers der freien Jugendhilfe - Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Hinweise zum Besteuerungsverfahren
- Steuerliche Pflichten bei Aufnahme einer Tätigkeit
- Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung
- Weitere Auskünfte und Informationsmaterial
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