BMF: Anwendungsschreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG)
Bundesministerium der Finanzen 12. März 2025, IV C 6 - S 2290-a/00012/001/037 (DOK: COO.7005.100.4.11415114)
Inhaltsübersicht
- Tarifbegünstigung für nicht entnommene Gewinne
- Begünstigte Einkunftsarten
- Begünstigter Gewinn bei beschränkter Steuerpflicht
- Veräußerungsgewinne
- Antragstellung
- Nicht entnommener Gewinn
- Definition
- Gewinnermittlungsart
- Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
- Steuerfreie Gewinnanteile
- Ausländische Betriebsstätten
- Abweichendes Wirtschaftsjahr
- Nicht entnommener Gewinn bei Mitunternehmerschaften
- Nicht entnommener Gewinn bei doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften
- Entnahmen für die Zahlung der Einkommensteuer durch Mitunternehmer
- Begünstigungsbetrag/ Nachversteuerungspflichtiger Betrag
- Begünstigungsbetrag
- Nachversteuerungspflichtiger Betrag des Veranlagungszeitraums
- Ermittlung des nachversteuerungspflichtigen Betrags zum Ende des Veranlagungszeitraums
- Nachversteuerung (§ 34a Absatz 4 EStG)
- Nachversteuerungsbetrag
- Verwendungsreihenfolge
- Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft-/ Schenkungsteuer
- Übertragungen und Überführungen von einzelnen Wirtschaftsgütern
- Entnahmereihenfolge bei Übertragung oder Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern (§ 34a Absatz 5 EStG)
- Grenzüberschreitende Überführungen und Übertragungen von Wirtschaftsgütern
- Nachversteuerungsfälle nach § 34a Absatz 6 EStG
- Vollständige Nachversteuerung des nachversteuerungspflichtigen Betrags
- Anteilige Nachversteuerung des nachversteuerungspflichtigen Betrags
- Stundung
- Fälle des § 6 Absatz 3 EStG und § 24 UmwStG (§ 34a Absatz 7 EStG)
- Übertragung/Einbringung des ganzen Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils
- Übertragung/Einbringung eines Teils eines Betriebs oder eines Teils eines Mitunternehmeranteils
- Anwendungszeitpunkt
(...)
Auf den Internetseiten des BMF: