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Sachsens Finanzminister für Verlängerung der steuerlichen Corona-Hilfen

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Medieninformation vom 3.12.2021

Im Rahmen der Finanzministerkonferenz hat sich Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann gegenüber dem Bundesfinanzministerium (BMF) für eine Verlängerung der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ausgesprochen.
Konkret fordern die Länderfinanzminister, erneut die rechtlichen Voraussetzungen für zinslose Stundungen und Vollstreckungsaufschübe zugunsten von unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen im vereinfachten Verfahren zu schaffen und nicht wie geplant auslaufen zu lassen.
Bisher konnten Steuern, die bis zum 30. Juni 2021 fällig geworden sind, längstens bis zum 30. September 2021, mit Ratenzahlung bis zum 31. Dezember 2021 in einem vereinfachten Verfahren auf Antrag gestundet werden.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Die Corona-Pandemie bestimmt nach wie vor unseren Alltag. Die damit verbundenen Einschränkungen haben für viele Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Folgen. Neben den staatlichen Hilfsprogrammen, etwa in Form von Zuschüssen oder Darlehen, sollte auch die Steuerverwaltung weiterhin einen Beitrag zur Entlastung und Unterstützung leisten. Ich bin überzeugt, dass das Bundesfinanzministerium unserer Forderung nachkommt und jetzt schnell die Voraussetzungen schafft, damit unsere Finanzämter wieder im vereinfachten Verfahren zinslose Stundungen vornehmen können.«

Mehr Informationen zum Thema »Steuern und Finanzen« während der Corona-Pandemie sowie das aktuelle Formular zur Beantragung von Steuererleichterungen sind unter dem Link www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html abrufbar.

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