BMF: Zweifelsfragen zu den steuerlichen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetz (ForstSchAusglG)
Bundesministerium der Finanzen 27. Juli 2021, IV C 7 - S 1916/20/10003 :002 DOK 2021/0848044
Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis des schriftlichen Verfahrens mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die steuerlichen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes das Folgende:
A. Allgemeines
1. Anordnung der HolzEinschlBeschrV2021
Der ordentliche Holzeinschlag der Forstwirtschaft kann nach dem ForstSchAusglG für einzelne Holzartengruppen oder Holzsorten durch Rechtsverordnung beschränkt werden, wenn und soweit dies bei besonderen Schadensereignissen erforderlich ist, um erhebliche und überregionale Störungen des Rohholzmarktes zu vermeiden (§ 1 ForstSchAusglG).
(...)
Auf den Internetseiten des BMF: Vollständiges BMF-Schreiben [pdf, 140KB]